Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Brauhaus Faust oHG,
Hauptstraße 219,
63897 Miltenberg/ Main
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vermittlung von Freizeitangeboten durch die Brauhaus Faust oHG, Hauptstraße 219, 63897 Miltenberg/ Main, Tel. 09371/ 9713-0, Fax 09371/ 9713-99, E-Mail: info@faust.de, www.faust.de, nachfolgend „FAUST" genannt.
FAUST tritt nur als Vermittler von Freizeitangeboten auf und ist - mit Ausnahme der Durchführung von Brauereibesichtigungen und der Verköstigung der Teilnehmer im Brauhaus Faust oder im Gasthaus „Zum Riesen" - nicht Veranstalter.
Im Falle der Buchung eines Freizeitangebots kommt der Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter zustande.
Die nachfolgenden Bedingungen geltend daher ausschließlich für die Vermittlungstätigkeit von FAUST und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Freizeitangebote erfolgen. Auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalter wird insoweit verwiesen.
1. - Abschluss Vermittlungsvertrag
1.1
Mit der Buchung eines Freizeitangebots bietet der Kunde FAUST den Abschluss eines Vermittlungsvertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Ausschreibungen und die ergänzenden Informationen von FAUST und dem jeweiligen Veranstalter für das Freizeitangebot, soweit diese dem Kunden vorliegen.
1.2 Die vertragliche Verpflichtung von FAUST beschränkt sich auf die Vermittlung der angebotenen und vorhandenen Freizeitangebote. Die Durchführung des gebuchten Freizeitangebotes als solche - mit Ausnahme der Brauereibesichtigung und der Verköstigung der Teilnehmer im Brauhaus Faust oder im Gasthaus „Zum Riesen" - gehört nicht zu den Vertragspflichten von FAUST.
1.3
Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.
1.4
Meldet der Kunde außer seiner Person weitere Personen für die Teilnahme an einem Freizeitangebot an, so haftet er für die Vertragspflichten der anderen Personen in gleicher Weise wie für seine eigenen Verpflichtungen.
1.5
Der Vertrag kommt zustande, wenn FAUST die Buchung bestätigt. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von FAUST vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von FAUST vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde FAUST innerhalb der Bindungsfrist die Annahme ausdrücklich erklärt.
1.6
Bei den verschiedenen Freizeitangeboten sind die jeweiligen Mindestteilnehmerzahlen aufgeführt, deren Erreichen Voraussetzung für die Verfügbarkeit der vermittelten Leistung ist. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, muss FAUST die Veranstaltung daher stornieren. FAUST ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich über die Stornierung zu informieren. FAUST erstattet Gegenleistungen des Kunden unverzüglich.
2. - Vertrag mit dem Leistungserbringer
2.1
FAUST schließt den Vertrag über die Einzelleistungen als Vertreter des Leistungserbringers mit dem Kunden ab. Das Zustandekommen des vermittelten Vertrages richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), sofern sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Leistungserbringers nichts anderes ergibt.
2.2
Der Inhalt des vermittelten Vertrages richtet sich nach den Vereinbarungen des Kunden mit dem Leistungserbringer, insbesondere dem Prospekt und den AGB des Leistungserbringers.
3. - Pflichten von FAUST
3.1
FAUST ist verpflichtet, sich mit der Sorgfalt einen ordentlichen Kaufmanns um die Vermittlung eines Vertrages über ein Freizeitangebot zu bemühen, die dazu erforderlichen Beratungen und Informationen zu geben und im Rahmen der Vermittlungstätigkeit auf eine ordnungsgemäßen Abwicklung des Hauptvertrages des Kunden mit dem Leistungserbringer hinzuwirken.
3.2
Hinweis- und Aufklärungspflichten bestehen nur insoweit, wie sie zur ordnungsgemäßen Erfüllung der unter 3.1 bezeichneten Pflichten erforderlich sind.
3.3
Sofern nichts anderes vereinbart ist, übernimmt FAUST die finanzielle Abwicklung zwischen dem Kunden und dem Leistungserbringer im Namen und für Rechnung des Leistungserbringers und ist ermächtigt, den Preis vom Kunden für den Leistungsträger als Inkassostelle einzuziehen.
4. Haftung
4.1
FAUST haftet gegenüber dem Kunden ausschließlich für die Erbringung der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Leistungen von FAUST. FAUST haftet nicht für die jeweiligen Leistungserbringer, mit denen FAUST kooperiert. Die Haftung der Leistungserbringer richtet sich ausschließlich nach dem separat zwischen dem Kunden und dem Leistungserbringer geschlossenen Vertrag.
4.2
FAUST haftet unbeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, welche auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von FAUST, der gesetzlichen Vertreter von FAUST oder der Erfüllungsgehilfen von FAUST beruhen. Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung von FAUST auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Übrigen ist eine Haftung von FAUST ausgeschlossen.
5. - Pflichten des Kunden
5.1
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zugegangene Buchungsbestätigung sowie die ihm überlassenen sonstigen Unterlagen bei Empfang auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Unrichtigkeiten oder offensichtliche Abweichungen hat der Kunden dem Leistungserbringer gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige kann auch über FAUST erfolgen, der sie im Namen des Leistungserbringers annehmen und an diesen weiterleiten wird.
Verspätet angezeigte Unrichtigkeiten bzw. Abweichungen berechtigen insbesondere nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
5.2
Die Umbuchung eines gebuchten und bestätigten Freizeitangebotes ist nur durch Rücktritt von dem gebuchten und gleichzeitig erneuter Buchung eines anderen Freizeitangebotes möglich, es sei denn, der Leistungserbringer hat hierfür besondere Bestimmungen vorgesehen. Eventuelle Kosten für die Umbuchung oder zu zahlende Teilvergütungen im Falle der Umbuchung richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers. FAUST behält sich vor, dem Kunden alle FAUST aufgrund einer Umbuchung von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass FAUST kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5.3
Der Kunde ist verpflichtet, FAUST Umbuchungen oder sonstige Änderungen der vermittelten Leistung unverzüglich mitzuteilen.
6. - Verjährung
Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden gegen FAUST beträgt ein Jahr. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Anspruch begründenden Umständen und Person des Vermittlers Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
7. - Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz von FAUST. Dies gilt für Klagen des Kunden gegen FAUST nur, sofern es sich bei dem Kunden um Vollkaufleute handelt, oder um Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für den Fall, dass der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt hat oder sein Aufenthalt nicht bekannt ist.
8. - Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.




