Sofern keine besonderen Zahlungsvereinbarungen schriftlich getroffen worden sind, gilt grundsätzlich Bezahlung bei Bestellung als vereinbart. Rechnungsbeträge verstehen sich rein brutto. Das gelieferte Bier und sonstige Getränke bleiben jedoch in jedem Falle bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises, sowie bis zur Bezahlung sonstigen Forderungen der Brauerei einschließlich aller Nebenforderungen, Eigentum der Brauerei.
Bei Zahlungsverzug kann die Brauerei wieder über die gelieferten Getränke verfügen. Bei Zahlungsverzug ist die Brauerei berechtigt, bankübliche Zinsen und die damit zusammenhängenden Bankspesen zu berechnen.
Zahlungsanweisungen und Schecks werden nur zahlungshalber, nicht aber an Erfüllung Statt angenommen, diese müssen bankfähig sein.
Die angegebenen Preise sind Bruttopreise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist also bereits enthalten.
Zusätzlich erhalten Sie für alle Bestellungen eine schriftliche Bestätigung, die Ihnen die Beträge ausweist.
Bezahlen per Vorausrechnung bedeutet, daß wir Ihren Auftrag bearbeiten, sobald die Rechnung, die Ihnen mit der gelben Post oder auch per E-Mail zugeht, bezahlt wurde.Beanstandungen
hinsichtlich der Liefermenge und Flaschenbruch müssen sofort bei Empfang der Sendung erhoben werden, hinsichtlich der Qualität sind Beanstandungen nur innerhalb von 14 Tagen möglich.
LeergutDas Pfand beträgt pro Kunststoffkasten Euro 1,50 pro NRW- oder Vichyflasche Euro 0,08; pro Bügelflasche Euro 0,15. Das Pfand ist in den genannten Flaschenpreisen beim Versandpaket enthalten. Rücktausch ist möglich.
Der Abnehmer erkennt den jeweils auf der Rechnung ausgedruckten Leergutsaldo als richtig an, wenn er nicht innerhalb 14 Tagen nach Zugang der Rechnung Widerspruch erhebt. Für die Rechtzeitigkeit des Widerspruchs ist der Zugang bei der Brauerei maßgebend.
Kästen und Flaschen bleiben in jedem Falle Eigentum der Brauerei. Der Pfandbetrag dient lediglich der Sicherheit.
Produkt- und Etikettenhaftung
- Biere mit Individualetikett, die nicht für den Verkauf bestimmt sind, sollten innerhalb des aufgedruckten Mindesthaltbarkeits Zeitraumes (Siehe Rückenetikett) verzehrt werden. Eine Produkthaftung für die Zeit darüber hinaus kann vom Brauhaus Faust nicht übernommen werden.
- Bei individueller Etikettengestaltung von Bieren für den Verkauf ist die Angabe eines in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft niedergelassenen Verkäufer erforderlich. Das Brauhaus Faust erscheint dann als Hersteller nicht mehr. Die Anschrift des Vertreibers besteht grundsätzlich aus einer Angabe der politischen Gemeinde, der Straße und der Hausnummer. Damit übernimmt der Verkäufer die Verantwortung für den Verkauf des Biers mit seinem Individualetikett nach ß3 Abs. 1 Nr. 2 LMKV.
- Zwingend für jedes Bieretikett sind folgende lebensmittelrechtlichen Pflichtangaben die auf jedem unserer Rückenetiketten vorhanden sind. Sollten Sie unser Rückenetikett nicht wünschen, so müssen Ihre Etiketten die folgenden Angaben enthalten
- Alkoholgehalt
- Nennfüllung
- Verkehrsbezeichnung
- Mindesthaltbarkeitsdatum / Loskennzeichnung
- Verantwortlicher
- Zutatenverzeichnis
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Miltenberg.
Der allgemeine Gerichtsstand der Brauerei ist vereinbart: wenn der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB ist; wenn der Kunde seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt; wenn sein Wohnsitz bei Klageerhebung nicht bekannt ist.
Eheleute handeln gegenüber der Brauerei stets als Gesamtschuldner.
Zur ordnungsgemäßen Abwicklung unserer Geschäftsverbindung wurden Ihre dafür notwendigen Daten in unserer EDV Anlage gespeichert.



